Was muss beachtet werden?

Darf man mit einer Drohne einfach losfliegen und Bilder von Haus, Hof und Garten machen?


Nein, natürlich nicht! Jedenfalls nicht in Deutschland und damit auch nicht in Bayern. Und das ist auch gut so! Es gibt eine Fülle von Vorschriften, die beachtet werden müssen.

Mein-luftbild-bayern.de legt größten Wert darauf, alle diese Vorschriften einzuhalten.

  • Unsere Foto-Drohne gehört rechtlich zu den "unbemannten Luftfahrtsystemen". Das sind unbemannte Fluggeräte, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden, sondern gewerblichen Zwecken dienen.
  • Dafür können die Landesluftfahrtbehörden sogenannte Aufstiegsgenehmigungen erteilen. Mein-luftbild-bayern.de hat die Genehmigungen für den gesamten Bereich des Freistaats Bayern erhalten. Sie müssen bei jedem Einsatz mitgeführt werden.
  • Eine Versicherung ist obligatorisch. Auch diese Dokumente müssen mitgeführt werden.
  • Es dürfen keine Menschenansammlungen überflogen werden.
  • Bei Flügen innerhalb von Ortschaften ist zusätzlich eine polizeiliche Genehmigung erforderlich.
  • Eine Vielzahl von luftrechtlichen Vorschriften ist zu beachten.
  • Bei Flügen innerhalb von Gebieten mit luftrechtlichen Beschränkungen oder Kontrollzonen von militärischen Flughäfen (Ingolstadt/Neuburg) ist für jeden Einsatz eine Einzelgenehmigung der Flugverkehrskontrollstelle erforderlich.
  • Mindestabstände zu Flugplätzen sind einzuhalten.
  • Straßenverkehr, öffentliche Wege, Hochspannungsleitungen und vieles mehr müssen berücksichtigt werden.
    Fotodrohne

Und weiter gehts:

  • Wir fliegen ausschließlich auf Sicht, d.h. der Foto-Kopter muss ständig im direkten und eindeutig erkennbaren Sichtbereich des "Piloten" bleiben (auch dann, wenn über die On-Board-Kamera der Flug außerhalb der Sichtweite möglich wäre).
  • Wir fliegen nur bei guter Sicht, wenig Wind, kein Regen und tagsüber.
  • Wir fliegen weder Mensch noch Tier an und achten auf den Schutz der Privatsphäre.
  • Wir spionieren nicht und schauen nicht in Nachbars Dachfenster.

Wenn Sie uns einen Auftrag für Luftaufnahmen erteilen, brauchen Sie sich um all diese Vorschriften nicht zu kümmern, das erledigen wir!
Die Pilotenlizenz des Inhabers ist dabei sehr hilfreich, weil die luftrechtlichen und andere Vorschriften bestens bekannt sind. Ebenso viele Ansprechparter für Genehmigungen.

Für eine besonders schöne Perspektive Ihres Objektes kann es jedoch sinnvoll sein, ein oder mehrere Nachbargrundstücke zu überfliegen. Dabei gilt der Grundsatz: Der unmittelbare Luftraum über dem Grundstück "gehört" dem jeweiligen Besitzer. Deshalb wäre diesem Fall ein Einverständnis des betreffenden Nachbarn erforderlich. Diese Details sind im Angebotsformular berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse an Luftbildern geweckt? Fragen Sie gleich über das Kontaktformular an! Sie erhalten umgehend weitere Informationen.

             Fotodrohne im Einsatz

Luftbildaufnahme Haus